Thomas Fischer
seit 2000 Richter am Bundesgerichtshof und dort seit 2013 Vorsitzender des Zweiten Strafsenats. Er ist Mitglied des Großen Senats für Strafsachen und des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Fischer studierte Germanistik an der Universität Frankfurt a. M. sowie Rechtswissenschaft und Soziologie an der Universität Würzburg. Er promovierte 1986 an der Universität Würzburg mit einer Arbeit über den öffentlichen Frieden. Von 1988 bis 1990 war er Strafrichter an den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg i. B., von 1990 bis 1992 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, ab 1993 Richter, ab 1994 Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig und von 1996 bis 2000 Ministerialrat im Sächsischen Staatsministerium der Justiz als Stellvertretender Leiter der Strafrechtsabteilung. Seit 1998 ist er Honorarprofessor an der Universität Würzburg (Strafrecht, Strafprozessrecht). Autor des meist genutzten Kommentars zum Strafgesetzbuch (Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 62. Auflage 2015). Zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Sammelwerken. Regelmäßige Essays zur Rechtspolitik in DIE ZEIT, seit Januar 2015 Kolumnist auf ZEIT-Online („Fischer im Recht“).
Stand: 2015 (Datum der letzten Veröffentlichung bei Theater der Zeit)
















