Das Bühnenschiedsgericht in Chemnitz hat die Klage der Leipziger Schauspielerin Katharina Schmidt gegen ihre Nichtverlängerung im Ensemble des Theaters Leipzig abgewiesen. Laut dem Leipziger Stadtmagazin Kreuzer fehlten Schmidt ausreichende Beweise, um ihre Ansprüche auf eine unberechtigte Vertragskündigung und nicht gezahltes Honorar zu unterstützen. Das Gericht entschied, dass die künstlerischen Gründe des Schauspiel Leipzig für die Nichtverlängerung ausreichend seien, auch wenn sie teilweise auf die Meinungen Dritter zurückgehen. Schmidt plant laut dem Kreuzer, das Urteil anzufechten.
Mehr dazu hier: https://kreuzer-leipzig.de/2023/05/16/unerwartetes-urteil