Sondergruppen innerinstitutionell
von Christoph Nix
Erschienen in: Theaterrecht – Handbuch für Theatermacher (05/2019)
Assoziationen: Recht
Welche Rechte haben Hospitanten und Praktikanten, Statisten, Kleindarsteller, Schauspiel- und Gesangsschüler?
Wer hat Anspruch auf eine Bezahlung des Mindestlohns?
Welche Besonderheiten gelten für Bühnentechniker, Choristen und Tänzer?
Theaterpraktikum und Mindestlohn: In § 22 formuliert das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) den persönlichen Anwendungsbereich. Das ist von der gängigen Gesetzessystematik her eher ungewöhnlich, wird der Anwendungsbereich in der Regel doch zu Beginn eines Gesetzeswerkes zu finden sein. In § 22 MiLoG finden wir nunmehr die Rechtsfigur, die in der Regel nichts verdient, jedoch im Boom der Kreativwirtschaft ihren festen Platz als kreatives Prekariat gefunden hat. Gemäß der UNESCO-Definition für Kulturberufe arbeiten geschätzte 1,4 Millionen Menschen in Deutschland im Kultursektor, wobei sechzig Prozent abhängig beschäftigt sind, aber nur zwölf Prozent in die Künstlersozialkasse einzahlen.
Der Praktikant – ob bezahlt oder nicht – leistet zeitlich befristete Arbeiten, die jedoch immer bezogen sein müssen auf eine zukünftige Ausbildung. Sei es, dass erst die Zulassung zum Studium erfolgt, wenn ein Praktikum absolviert wurde, oder erst die Prüfung abgelegt bzw. das Examen erlangt werden kann, wenn ein Praktikum nachgewiesen wurde. Der Unternehmer verpflichtet sich, Gelegenheiten zu geben, sich das erforderliche Wissen – also Informationen, Unterlagen und Material – aus dem Betrieb zu verschaffen, ohne dass ihn eine konkrete...