Der NV Bühne
von Christoph Nix
Erschienen in: Theaterrecht – Handbuch für Theatermacher (05/2019)
Assoziationen: Recht
Es lohnt sich manche §§ einmal nachzulesen. Zum Teil wird man feststellen, dass die Formulierungen einfach schlecht sind, zum anderen aber, dass juristische Texte gar nicht so schwer sind. Die §§ dienen der Übersicht, es sind Nummern mit jeweils eigenen Themen, manchmal verweisen sie aufeinander, dann sind es Paragraphenketten. Nach den §§ kommen die Absätze (Abs.), es sind Untergliederungen und danach gibt es Nummern (Nr.), um es übersichtlicher zu machen.
Zu den Gesetzen (oder Tarifverträgen) aber gibt es – nahezu zu allen – Kommentare. Diese sind aber nichts anderes als Interpretationshilfen, geschrieben von Autoren, aber nicht vom Gesetzgeber. Es sind also Meinungen und Auslegungen, die keine Allgemeingültigkeit besitzen.
Ich habe hier den Tarifvertrag NV Bühne aufgelistet. Es folgen Auszüge aus der BSchGO, dem BetrVG und dem UrhG.
Der NV Bühne vom 15. Oktober 2002 in der Fassung vom 9. Mai 2018
I. Allgemeiner Teil
1. Abschnitt
Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1)Dieser Tarifvertrag gilt für Solomitglieder und Bühnentechniker sowie Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder (im Folgenden insgesamt als Mitglieder bezeichnet) an Bühnen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die von einem Lande oder von einer Gemeinde oder von mehreren Gemeinden oder von einem Gemeindeverband oder mehreren Gemeindeverbänden ganz oder überwiegend rechtlich oder wirtschaftlich getragen...