Vorsicht Volksbühne! Ein Kongress aus gegebenem Anlass
Wem gehört die Volksbühne?
Erschienen in: Theater der Zeit: Vorsicht Volksbühne! – Das Theater. Die Stadt. Das Publikum. (08/2018)
Was ist die Besetzung eines Theaters gegen dessen Zerstörung durch eine ruinöse Kulturpolitik? In einem Artikel von Axel Lier in der „B.Z.“ vom 12. Juni 2018 lese ich unter der Überschrift: „Wieder Ermittlungen gegen die Volksbühnen-Besetzer“, dass nun die Generalstaatsanwaltschaft gegen die Besetzer der Volksbühne vom September vergangenen Jahres ermittelt. Offenbar waren die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft zuvor bereits eingestellt worden. „Die anmaßende und unberechtigte Inbesitznahme bedeutender kultureller Freiräume und die Behinderung dort arbeitender Kulturschaffender war und ist nicht akzeptabel und kein probates Mittel vorurteilsfreier gesellschaftsrelevanter Diskurse“, so wird dort die Senatskulturverwaltung zitiert.
Diesem Statement wäre in seiner Allgemeinheit möglicherweise zuzustimmen. Aber hier geht es um die Volksbühne. Und da liegt mit der Recherche der Journalisten John Goetz und Peter Laudenbach inzwischen offen zutage, in welchem Ausmaß die Senatskulturverwaltung Versäumnisse und Fehler im Falle der Berufung Chris Dercons zu verantworten hat. Spätestens seit dem ersten offenen Brief des Volksbühnen-Ensembles hätte die Möglichkeit bestanden, einzugreifen und die „kulturellen Freiräume“ zu sichern. Es hätte die Möglichkeit bestanden, Dercons Konzeption zu überprüfen und zu erkennen, dass sie weder künstlerisch überzeugend noch ökonomisch tragfähig war. Stattdessen ließ man dem Desaster freien Lauf.
Offenbar möchte die Kulturverwaltung den Konflikt über die Frage, wer über die...