Gesamtergebnis
Erschienen in: Recherchen 168: Der urheberrechtliche Schutz performativer Kunst – Theater, Aktion, Performance (09/2023)
Die Untersuchung über den urheberrechtlichen Schutz performativer Kunst hat ergeben, dass dem geltenden Urheberrechtsgesetz ein Schöpfungsprinzip zugrunde liegt. Dieses besagt, dass im urheberrechtlichen Werk die innere, subjektive Wirklichkeit seines Schöpfers zum Ausdruck kommt. Damit avanciert als Kriterium für die Schutzwürdigkeit eines Werkes seine Fähigkeit, die Individualität seines Urhebers rein und unverfälscht – und das heißt neu und originell – zum Ausdruck zu bringen.
Das grundlegende Problem dieser Theorie vom Urheberrecht als einem Immaterialgüterrecht liegt darin, dass sie nicht befriedigend zu erklären vermag, warum ein Werk, welches als individueller Ausdruck der Urheberpersönlichkeit begriffen wird, von anderen daraufhin beurteilt werden könnte, ob diese innere, subjektive Wirklichkeit auch tatsächlich im Werk zum Ausdruck kommt.
Diesem Dilemma versucht die Theorie vom Urheberrecht als einem Persönlichkeitsrecht dadurch zu entgehen, dass sie postuliert, die Persönlichkeit seines Urhebers selbst verobjektiviere sich im Werk. Damit geht sie von der Voraussetzung aus, dass sich der Rezipient kraft Divination in die subjektive Wirklichkeit des Urhebers einfühlen und diese erkennen kann.
Diese beiden Theorien werden durch die monistische Theorie zusammengefasst. Danach wird im urheberrechtlichen Werk ein durch den Urheber vorgegebener geistiger Gehalt durch Darstellung zur Anschauung gebracht, sodass dieser dem Rezipienten erscheinen kann.
Unter die Tatbestandsmerkmale einer solchen Werkbegriffsbestimmung können die...