Im 4. Akt von Eugène Scribes und Giacomo Meyerbeers Les Huguenots führt sich der Protagonist Raoul de Nangis als »Krimineller« ein – ein irritierendes Epitheton für den strahlenden Tenor-Helden einer tragischen Oper. Die Selbstbezichtigung irritiert umso mehr, weil in dieser Dramatisierung des historischen Ereignisses der Bartholomäusnacht im Jahre 1572 die überkommenen Standesregeln insofern gewahrt sind, als die drei Beteiligten eines sentimentalen Dreiecks, der »Edelmann« Raoul, Valentine, die von Raoul geliebte Tochter eines Grafen von Saint-Bris, und deren Ehemann, ein Herzog von Nevers, allesamt dem Adel angehören. Warum aber sieht sich Raoul in einer verbrecherischen Position? Ganz einfach: Er schleicht sich inkognito in die privaten Wohnräume Valentines, die inzwischen mit einem anderen verheiratet ist, und erklärt »d’un air sombre«, »mit finsterem Blick«: »Oui, c’est moi!… moi qui viens dans l’ombre et dans la nuit, / Ainsi qu’un criminel dont la peine est horrible[.]« (»Ja, ich bin’s!… ich, der ich im Dunkel der Nacht erscheine wie ein Krimineller, dessen Strafe entsetzlich ist[.]«)1
Ein solches Versteckspiel galt im Verhaltenskodex des Adels als unehrenhaft und deshalb in der französischen Tragödie aufgrund ihrer strikten Regeln als unschicklich, als eklatante Regelverletzung. Indem nun genau diese Regelverletzung im gesungenen Text mit Aplomb – und überdies mit...