Gedankliche Vorstellung und Art und Weise des Darstellens
Erschienen in: Recherchen 168: Der urheberrechtliche Schutz performativer Kunst – Theater, Aktion, Performance (09/2023)
Für Kummer sind zwar objektive Werkkriterien maßgeblich, dennoch versteht er das Werk als Geisteswerk (im Sinne einer gedanklichen Vorstellung an sich).1323 Konkret in Bezug auf Aufführungen wird von Kummer aber ebenfalls nicht explizit erörtert, ob und, wenn ja, inwiefern diese gedankliche Vorstellung (an sich) in seinem Sinne zum Ausdruck kommt – ob also insofern diese Voraussetzung des offenen Kunstbegriffs bei Aufführungen des Theaters und der Aktions- und Performancekunst erfüllt ist.
Dabei gilt es, Verschiedenes auseinanderzuhalten. Auf der einen Seite gibt es Aktions- und Performancekunst, wobei häufig keine fiktive Figur hervorgebracht wird, oder doch, wie überwiegend in Aufführungen des Theaters. Bei Kummer heißt es insoweit zum Prüfungsmaßstab: »Die Pantomime ist die Geschichtserzählung durch Gestik. Der Schutz der Gestik richtet sich nach den für den Tanz (Ballett), der Schutz der dargebrachten Geschichte (Fabel) nach den für die Erzählung geltenden Grundsätzen.«1324
Daher muss erstens untersucht werden, ob und inwiefern diese gedankliche Vorstellung (an sich) bei Aufführungen der Aktions- und Performancekunst zum Ausdruck kommt, also dem, was Kummer »Ballett«1325nennt, und zweitens, ob es sich bei der Transformation des dramatischen Textes in den theatralen Text der bühnenmäßigen Aufführung um eine Bearbeitung oder andere Umgestaltung handelt, deren Veröffentlichung von der Einwilligung des...