Gespräch
Was macht das Theater, Jost von Glasenapp?
von Sabine Leucht
Erschienen in: Theater der Zeit: Zwillingsbruder eines Bürgerkriegs – Wajdi Mouawad und der Libanon (09/2020)
Assoziationen: Dossier: Was macht das Theater...?
Herr von Glasenapp, warum zücken derzeit bestimmte Parteien so gern die Waffe „Neutralitätsgebot“?
Das ist häufig eine Scheinwaffe. Viele, die sich darauf berufen, haben die Grundsätze nicht verstanden. Es geht um das Gebot staatlicher Institutionen zur parteipolitischen Neutralität. Das bedeutet nicht, dass es keine Widerrede geben darf.
Gibt es aus juristischer Sicht eine pauschale Antwort auf die Frage, welches außerkünstlerische politische Engagement Intendanten und Angestellten eines Theaters erlaubt ist?
Wenn es um die Parteinahme zugunsten oder zulasten einzelner politischer Parteien geht, gilt der Grundsatz, dass staatliche Institutionen als solche sich nicht für oder gegen diese engagieren dürfen. Dass Schauspieler und Intendanten als Privatpersonen ihre politische Meinung vertreten, ist dagegen selbstverständlich erlaubt. Und es ist nicht verboten, sich auch als staatliche Institution sachlich zu tagespolitischen Themen zu äußern. Das gilt jedenfalls dann, wenn es um Themen geht, von denen die Institution auch betroffen ist. So ist es zum Beispiel unbedenklich, wenn sich ein Theater gegen die Kürzung der Kulturförderung öffentlich positioniert. Allerdings können auch andere rechtliche Grenzen wie das Dienstrecht oder das Hausrecht zu beachten sein. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
In einem aktuellen Fall hat die AfD-Fraktion Görlitz gegenüber dem Geschäftsführer des Gerhart-Hauptmann-Theaters Görlitz-Zittau Dienstaufsichtsbeschwerde erlassen, weil das Haus...