Um 1900 ermöglichten die multimedialen Zirkusaufführungen mit ihren komplexen Beleuchtungs- und Aufzugsapparaturen, verschiedenen Projektionsflächen und aufwändigen bühnentechnischen Einbauten den Zuschauer: innen bis dahin wohl ungekannte, überwältigende Sinneserfahrungen. Im Markthallenzirkus wie auch im Circus Busch bestanden, ganz dem Standard der großen Zirkusgesellschaften entsprechend, neben der Manege auch Tiefenbühnen. In den Zirkuspantomimen wurden diese verschiedenen Spielflächen mit ihren unterschiedlichen räumlichen Möglichkeiten nacheinander oder zeitgleich bespielt, je nachdem wie es die Handlung verlangte. Bereits 1893 war in Berlin ein Patent für eine dreh- und versenkbare Zirkusmanege angemeldet worden (vgl. Abb. 53, S. 96; Deutsches Marken- und Patentamt, 10.05.1893, Dokument DE000000075158A).