Programmauswertung: NEUSTART für die Freien Darstellenden Künste für junges Publikum
Erschienen in: Im Fokus: Freies Kinder- und Jugendtheater – Studien zur Situation 2017–2022 (04/2024)
Die vorangehenden Kapitel gehen auf die Struktur der analysierten Freien Kinder- und Jugendtheater anhand ihrer eingereichten Daten für das Förderprogramm NEUSTART KULTUR – Junges Publikum ein. Dieses Kapitel widmet sich abschließend dem Förderprogramm selbst. Im Zentrum steht dabei die Frage, welche Ableitungen aus den Summen von Antragsstellung und Bewilligung von Fördermitteln über die Freien Darstellenden Künste für junges Publikum sowie über die Effekte und Resultate des Programms gemacht werden können.
Die Förderung hatte zum Ziel, die Auswirkungen der Beschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie für die Kultur abzufedern. Dafür stellte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien dem Freien Kinder- und Jugendtheater ein Rettungsprogramm in Höhe von 23 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderungen wurden von der ASSITEJ e.V. an die Freien Kinder- und Jugendtheater weitergeleitet. In diesem ersten Bundesprogramm ausschließlich für das Kinder- und Jugendtheater wurden insgesamt 258 einzelne Theater und 507 Projekte gefördert. Da das Programm explizit nicht den Ausbau der Spieltätigkeit von Theatern förderte, durften die beantragten Fördergelder für künstlerisches Personal die durchschnittlichen Ausgaben der Theater in diesem Bereich nicht übersteigen. Anhand der in den Anträgen geplanten Vorstellungen und den daraus resultierenden Kosten lässt sich eine grobe Ableitung über die in diesem Bereich umzusetzenden Finanzmittel erstellen:1
Im Modul A wurden zum Stichtag dieser Erhebung am 30.06.2023 insgesamt 4,86 Mio. Euro für den Erhalt des Spielbetriebs von Kinder- und Jugendtheatern mit eigener Spielstätte bewilligt.
Das Modul B, in welchem Gastspiele gefördert wurden, umfasste zum genannten Stichtag eine Bewilligungssumme von 8,83 Mio. Euro. Diese Gelder beziehen sich ausschließlich auf Kosten für künstlerisches Personal2 im Zusammenhang mit den beantragten Vorstellungen. Im Zeitraum Mai 2021 bis Juni 2023 (Zeitraum für die Durchführung der beantragten Projekte) wurden für diese Theater knapp 13,69 Mio. Euro allein für künstlerische Leistungen bewilligt. Sachkosten für Fahrten, Bühnenbild oder auch Leistungen von nicht-künstlerischem Personal sind hier nicht eingerechnet. Da die beantragten Vorstellungen gemäß den Fördergrundsätzen nicht mehr Vorstellungen planen und beantragen durften, als für sie im regulären Spielbetrieb üblich war, kann davon ausgegangen werden, dass dies auch der Betrag ist, den die Theater nur für die künstlerischen Personalkosten (und unter Beachtung der Mindest-Honorarempfehlungen des Bundesverbands Freie Darstellende Künste) regulär aufbringen müssten. Das bedeutet, dass mindestens 13,69 Mio. Euro, beziehungsweise mindestens 547 600 Euro pro Monat in den Freien Kinder- und Jugendtheatern umgesetzt werden. Dieser Ausschnitt aus dem Gesamtumsatz zeigt, dass Freies Kinder- und Jugendtheater nicht nur ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Sektors ist, sondern auch als Arbeitgeber in der Kreativwirtschaft nicht zu unterschätzen ist. Voraussetzung ist jedoch, dass auskömmliche Löhne gezahlt werden. Im Förderprogramm wurde eine Untergrenze entsprechend der Empfehlung zu Honoraruntergrenzen des LAFT Berlin – Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V. von 2017 kommuniziert. Diese sind in Anbetracht der stark gestiegenen Inflation der letzten Jahre jedoch nicht mehr als angemessen zu betrachten.
Im Modul C wurden für Projekte zur Weiterentwicklung und zur Publikumsakquise 7,15 Mio. Euro bewilligt. Während im Modul B für die Durchführung von Gastspielen den GbRs mit 1,7 Mio. und Einzelunternehmer*innen mit 3,3 Mio. Euro die meisten Fördergelder bewilligt wurden, erhielten im Modul C Vereine mit 2,7 Mio. Euro und GbRs mit 2,4 Mio. Euro die meisten Fördergelder. Im Modul C stammen von 155 bewilligten Projekten 61 von GbRs und 49 von Vereinen. Dies verdeutlicht den Bedarf an struktureller Weiterentwicklung, der gerade in größeren und agilen Theaterbetrieben, die in komplexen Arbeitszusammenhängen tätig sind, vorherrscht.
Im Vergleich der bewilligten Fördersummen in den einzelnen Bundesländern zeichnet sich eine äquivalente Verteilung entsprechend der Häufigkeit von gestellten Förderanträgen im Programm ab (siehe auch Anhang 3.2). So ist die höchste Fördersumme mit insgesamt 6,63 Mio. Euro nach Nordrhein-Westfalen geflossen, gefolgt von Berlin mit 4,12 Mio. Euro und Hessen mit 2,60 Mio. Euro.1 Mit Nordrhein-Westfalen und Berlin haben damit zwei Bundesländer die meisten Fördergelder des Programms gebunden, in denen auch Land und Kommunen die höchsten Aufwendungen für Theater (inkl. Musik) leisten. Diese betrugen gemäß dem Kulturfinanzbericht von 2022:
I Die hier genannten Werte beziehen sich auf den letzten verfügbaren Stand zum Redaktionsschluss und korrespondieren daher nicht mit den Werten der Datengrundlage in den Anhängen 3, deren Stichtag am 13.6.2022 liegt.
Da Nordrhein-Westfalen zu den bevölkerungsreichsten Bundesländern gehört, relativiert sich die Höhe der Fördergelder, die das Bundesland von Land und Kommunen sowie durch die Bundesförderung NEUSTART KULTUR – Junges Publikum erhalten hat.
Im Kontext der Zielsetzung des Programms als Rettungsschirm für bestehende Theater und ihren regulären Spielbetrieb ist es nicht verwunderlich, dass besonders Regionen, in denen es eine höhere Dichte an Freien Kinder- und Jugendtheatern gibt, auch eine höhere Förderquote haben. Da jedoch nicht nur der Erhalt des Spielbetriebs und Gastspiele gefördert wurden, sondern beispielsweise im Modul C auch Projekte zur Publikumsgewinnung und Zukunftsfähigkeit, werden Regionen mit einer schwächeren kulturellen Infrastruktur und weniger Theatern übervorteilt, da hier keine Gelder für die Weiterentwicklung der Theaterlandschaft aus dem Programm investiert werden, wodurch kulturell schwächere und stärkere Regionen langfristig weiter auseinanderdriften.
Mit Blick auf ländliche Räume wird diese Differenz in den absoluten Zahlen erkennbar, so wurden zum Stichtag 30.06.2023 rund 2,06 Mio. Euro für Theater in ländlichen Räumen bewilligt und knapp 17,4 Mio. Euro für Theater in urbanen Regionen (siehe Anhang 3.1). Dabei erhielten Theater in ländlichen Räumen mit eigener Spielstätte rund 290 000 Euro, Gastspieltheater knapp 1 Mio. Euro und für Projekte im Modul C (Publikumsakquise und Zukunftsfähigkeit) wurden 730 000 Euro eingesetzt. Dies entspricht lediglich etwa einem Zehntel des Gesamtbudgets des Modul C. Die ländlichen und kulturinfrastrukturell schwächeren Räume laufen Gefahr, zukünftig noch stärker im bundesweiten Vergleich der kulturellen Infrastrukturen abgehängt zu werden, wenn Förderungen sich auf etablierte Spielbetriebe fokussieren.
1 Siehe Abb. 1.
2 Zum künstlerischen Personal zählen alle Personen, die unter den Normalvertrag Bühne Solo des Deutschen Bühnenvereins fallen.
3 Lorenz Ade/Dr. Frédérik Blaeschke/Pia Brugger/Anna Grzesista:, Kulturfinanzbericht 2022, hg. von Statistische Ämter der Länder und des Bundes, Wiesbaden 2022, letzter Zugriff am 02. Mai 2023, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Kultur/Publikationen/Downloads-Kultur/kulturfinanzbericht-1023002229004.pdf?__blob=publicationFile, S. 25 und 89.















