Theater der Zeit

1

Fördergrundsätze im Rahmen von NEUSTART KULTUR für das Hilfsprogramm Kinder- und Jugendtheater – hier: Projekte der ASSITEJ e.V. (Stand 12.09.2022)

Erschienen in: Im Fokus: Freies Kinder- und Jugendtheater – Studien zur Situation 2017–2022 (04/2024)

Vorbemerkung: Hintergrund und Ziele

Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Deutschland hat ab dem Frühjahr 2020 das öffentliche Leben in kürzester Zeit tief erschüttert. Gerade Kunst und Kultur – und hier vor allem die performativen Künste – haben ihr gewohntes Arbeitsfeld vor Publikum radikal bis hin zum völligen Verstummen einschränken müssen. Das Programm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien soll die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich mildern, den Wiederbeginn des kulturellen Lebens in Deutschland unterstützen und durch Weichenstellung für die Zukunft zugleich neue Perspektiven für die Weiterentwicklung der Künste ermöglichen. NEUSTART KULTUR untergliedert sich in einzelne Teilprogramme, die unter Beachtung der spezifischen Erfordernisse einer Branche oder Sparte und in Abgrenzung zu anderen Hilfsangeboten des Bundes entwickelt wurden.

Kinder- und Jugendtheater richten sich mit einer eigenständigen Ästhetik und künstlerischen Sprache samt eigens entwickelten Vermittlungsformaten exklusiv an junges Publikum. Sie bieten nicht nur Aufführungen an, sondern suchen ihr Publikum z.B. an Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen direkt auf, geben Gastspiele an unterschiedlichen Orten, um ihr Publikum da zu erreichen, wo es sich aufhält. Die darstellenden Künste für junges Publikum ermöglichen die Rezeption einer großen Bandbreite der performativen Künste (Tanz, Schauspiel, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Performance etc.). Sie gestalten darüber hinaus ganz selbstverständlich Übungs- und Experimentierfelder für Kinder und Jugendliche unter Betreuung von Theaterpädagoginnen und -pädagogen, in der Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern, im Spiel und in der Betrachtung, im Austausch von Erfahrungen, in der Reflexion von Wirklichkeit und Utopie.

Auch nach der Aufhebung der pandemiebedingten Schul- und Kitaschließungen sind außerschulische Aktivitäten nach wie vor nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, das bedeutet für die Kinder- und Jugendtheater, dass ein Großteil des Publikums derzeit nicht ins Theater kommt. Die Einnahmeeinbußen werden also auch durch die Wiederaufnahme des Betriebes in der aktuellen Spielzeit nicht aufgefangen und die vielgestaltige Szene der professionell arbeitenden Kinder- und Jugendtheater ist durch diese (bislang beispiellose) Krise wie die gegenwärtige als eigenständige Kunstform ernsthaft gefährdet. Ziel dieses Förderprogramms ist es, eigenständiges Kinder- und Jugend­theater in der Breite und als eigenständige Kunstform zu erhalten.

Um den Neustart zu ermöglichen, fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) als Vorhaben der Internationalen Vereinigung des Theaters für Kinder und Jugendliche (Association Internationale du Théâtre pour l’Enfance et la Jeunesse, im Folgenden ASSITEJ) im Jahr 2022 das vorliegende dreiteilige Maßnahmenpaket.

1. Rechtsgrundlagen

Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

Für die ggf. erforderliche Aufhebung und die Rückforderung der gewährten Förderung gelten analog die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

2. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle nicht überwiegend öffentlich finanzierten Kinder- und Jugendtheater mit Sitz in Deutschland, die professionell und kontinuierlich Produktionen für junges Publikum produzieren, zeigen und niedrigschwellig zugänglich machen. Davon abweichend sind auch überwiegend öffentlich finanzierte Kinder- und Jugendtheater in Freier Trägerschaft antragsberechtigt, wenn die öffentlichen Zuwendungen nicht ausreichen, um ihre regelmäßigen Personalkosten einschließlich der Honorarkosten für Gäste und Theaterpädagogik zu finanzieren. In diesen Fällen darf die Gesamtheit öffentlicher Förderung aber 70 Prozent des Gesamtetats nicht übersteigen.

Die Antragsberechtigten können als juristische Personen oder Personengesellschaften organisiert sein. Natürliche Personen sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Antragsteller müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Alle Antragsberechtigten müssen ein klares Profil im Kinder- und Jugendtheater plausibel nachweisen.

Kinder- und Jugendtheater, die sich bis zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Insolvenzverfahren befanden, können keinen Antrag stellen.

3. Fördergegenstand – Fördermodule, Umfang der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen, die den Erhalt des Spielbetriebes, die Weiterentwicklung von künstlerischen Formaten, die Rückgewinnung des Publikums und die Ansprache neuer junger Publikumsgruppen ermöglichen.

Die geförderten Projekte sind im Inland durchzuführen.

3.1. Modul A2: Realisierung aktueller Spielbetrieb (save)

Fördergegenstand:

Mit diesem Modul sollen reguläre Spielpläne auch unter den einschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie realisiert und umgesetzt werden. Diese Förderung soll dazu beitragen, Kinder- und Jugendtheater als Kulturorte zu erhalten. Sie richtet sich vor allem an Theater mit eigener Spielstätte.

Umfang der Förderung:

Der Zuschuss wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 gewährt. Für die Bemessung der Höhe des Zuschusses werden die geplanten Ausgaben für das interne und externe künstlerische Personal, Ausgaben für festangestelltes künstlerisches Personal sowie projektbezogene Eigenentnahmen (Honorarzahlungen bei Soloselbständigen/GbRs im Rahmen des Projektes, kein pauschaler Unternehmerlohn), im Projektzeitraum herangezogen. Die Förderung ist für einen festen Zeitraum von 60 Kalendertagen zu beantragen und umfasst alle zuvor genannten Ausgaben in diesem Zeitraum.

Es können je Einrichtung maximal Fördermittel bis zu einem Förderhöchstbetrag von grundsätzlich bis zu 200 000 Euro beantragt werden. Durch die geförderten Projekte sollen sich positive Effekte für die Kinder- und Jugendtheaterszene insgesamt ergeben. Daher muss die Förderhöhe für das eingereichte Projekt mindestens einen Umfang von 5 000 Euro haben.

3.2. Modul B2: Gastspielrealisierung (show)

Fördergegenstand:

Ziel ist, Gastspiele zu ermöglichen und das Theater auch im Rahmen einer aktiven Publikumsgewinnung an neue Orte zu bringen. Mobile Kinder- und Jugendtheater werden so als zentraler Teil der Kulturlandschaft sichtbar und Theatervermittlung und Begegnungen mit Kunst finden in Bildungseinrichtungen, an öffentlichen Orten und in ländlichen Räumen statt.

Umfang der Förderung:

Der Zuschuss wird für die Kalenderjahre ٢٠٢٢ und ٢٠٢٣ gewährt. Für die Bemessung der Höhe des Zuschusses werden die Ausgaben für das interne und externe künstlerische Personal, inkl. Ausgaben für festangestelltes künstlerisches Personal sowie projektbezogene Eigenentnahmen (Honorarzahlungen bei Soloselbstständigen/GbRs im Rahmen des Projektes, kein pauschaler Unternehmerlohn), im Projektzeitraum herangezogen.

Es können je Einrichtung maximal Fördermittel bis zu einem Förderhöchstbetrag von grundsätzlich bis zu 200 000 Euro beantragt werden. Durch die geförderten Projekte sollen sich positive Effekte für die Kinder- und Jugendtheaterszene insgesamt ergeben. Daher muss die Förderhöhe für das eingereichte Projekt mindestens einen Umfang von 5 000 Euro haben.

3.3. Modul C2: Die Zukunft jetzt gestalten: Publikumsgewinnung und -entwicklung in den Darstellenden Künsten für junges Publikum (support)

Fördergegenstand:

Gefördert werden Projekte, die die Entwicklung neuer Strategien in der Theaterarbeit und Theatervermittlung für ein junges Publikum unter veränderten Bedingungen in den Fokus setzen und das Kinder- und Jugendtheater befähigen, auch in Zukunft professionell zu produzieren und aktuelle Diskurse ästhetisch zu vermitteln. Dazu werden Projekte der Weiterbildung, Qualifizierung, Vernetzung und des Generationenaustauschs gefördert, um das Kinder- und Jugendtheater strukturell und nachhaltig in einer progressiven Publikumsgewinnung und zukunftsorientierten Ausrichtung zu fördern. Die Förderung berücksichtigt drei Schwerpunkte:

1. Fortbildung, Weiterbildung, Qualifizierung

Es werden Maßnahmen zur Organisationsentwicklung, Diversifizierung, Inklusion, Medienkompetenz, Marketingstrategien, Buchhaltung, des Coachings, des Generationenwechsels, Barriereabbaus, der Vernetzung, Publikums­akquise u. Ä. gefördert. Wünschenswert ist die Einbindung von Expert*innen der jeweiligen Bereiche und Communities.

Formen hierfür können Schulungen, Tagungen, Teilnahme an Festivals, Vernetzungstreffen o.Ä. sein.

2. Next Generation und das Theater der Zukunft

Was können unterschiedliche Generationen von Theaterschaffenden für junges Publikum voneinander lernen, wenn es darum geht, auch nach Corona das Publikum zu erreichen? Welche Räume denken sie für das Theater? Für das Publikum? Wie kann Begegnung und Vermittlung vor dem Hintergrund der Pandemie und der Digitalisierung heute und auch in Zukunft stattfinden?

Gefördert werden Tandems, bestehend aus mindestens:

A. zwei Absolvent*innen der Jahre 2018–2021 eines Studiengangs mit Schwerpunkt Darstellende Kunst ODER zwei Quereinsteiger*innen aus anderen oder verwandten Berufsfeldern

und

B. einem Theater für junges Publikum


Gefördert werden künstlerische Recherchen unterschiedlicher Generationen von Theaterschaffenden. Verpflichtend ist eine Reflexion der Ergebnisse in Form eines Essays; optional ist eine Präsentation vor Publikum.

3. Labore, Thinktanks und Vernetzung

Gefördert werden:

• Projekte für die Entwicklung innovativer Veranstaltungs- und Vermittlungsformate im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen, Familien, Bildungseinrichtungen, Künstler*innen und ggf. weiteren Institutionen. Wünschenswert ist die Zusammenarbeit mit Theaterpädagog*innen und Expert*innen der anzusprechenden Communities.

• Klausurtagungen für Spielplankonzeptionen unter veränderten Bedingungen (ggf. mit externer Beratung).

• Produktionsunabhängige Recherchen zur Generierung von Inhalten und zukünftigen Konzeptentwicklungen mit Fokus auf ein junges Publikum (z.B. Zusammenarbeit zwischen Theatern und Autor*innen, internationalen Partnern)

• Thinktanks mit anderen Akteur*innen des Kinder- und Jugendtheaters zur Vernetzung und der Weiterbildung über aktuelle Diskurse im Kontext von künstlerischer Produktion für junges Publikum in (post)pandemischen Zeiten.

Umfang der Förderung:

Der Zuschuss wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 gewährt. Durch die geförderten Projekte sollen sich positive Effekte für die Kinder- und Jugendtheaterszene insgesamt ergeben. Daher muss die Förderhöhe für das eingereichte Projekt mindestens einen Umfang von 15 000 Euro haben. Die Höchstsumme beträgt bis zu 200 000 Euro.

Förderfähige Kosten:

Projektbezogene Personalkosten, inkl. anteilige projektbezogene Ausgaben für festangestelltes künstlerisches Personal sowie projektbezogene Eigenentnahmen (Honorarzahlungen bei Soloselbständigen/GbRs im Rahmen des Projektes, kein pauschaler Unternehmerlohn), und Sachkosten inkl. Reisekosten nach BRKG. Die Förderung sämtlicher nicht projektbezogener, d.h. laufender und anderweitiger Personal- und Sachkosten sowie ein Anteil von investiven Maßnahmen von mehr als 30 Prozent sind ausgeschlossen.

4. Finanzierung, Eigenleistung

Die Bundesmittel stehen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 zur Verfügung. Die Förderung wird als einmalige Projektförderung und als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Festbetragsförderung gewährt.

Eigenleistung:

Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigen­leistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.

Die Eigenleistungen können durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter (Länderförderung oder kommunale Förderungen sowie auch Sponsoring, Spenden) und durch Eigenmittel/unbare Eigenleistungen erbracht werden. Dazu zählen auch Einnahmen aus allen Formen von Bezahlangeboten und Teilnehmergebühren sowie Personalkosten1, sofern sie in nachvollziehbarer Weise dem Projekt zuzuordnen sind. Komplementärmittel von anderen öffentlichen Zuwendungsgebern sind ebenso zulässig.

Das Programm tritt nicht für Leistungen ein, die im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Anspruch genommen werden können. Soweit ein Theater neben der beantragten Förderung aus den Mitteln der BKM auch Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Bundes in Anspruch nehmen will, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind.

Die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig.

5. Verfahren, Antragsunterlagen

Die BKM fördert dieses Projekt der ASSITEJ. Die Förderung der Antragsteller nach diesen Fördergrundsätzen, insbesondere die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung erfolgen über die ASSITEJ e.V. Die Zuwendung wird durch die ASSITEJ e.V. durch privatrechtlichen Zuwendungsvertrag gewährt.

Der Förderantrag steht ab Ausschreibungsbeginn auf der Webseite der ASSITEJ e.V. www.assitej.de zur Verfügung.

Ein Antrag gilt jeweils für ein Modul. Jeder Antragsteller kann einen Antrag pro Modul, also maximal drei Anträge im Programm Neustart Kultur – Junges Publikum 2 stellen. Antragsteller, die bereits in der ersten Auflage von Neustart Kultur – Junges Publikum 1 eine Förderung erhalten haben, sind erneut antragsberechtigt.

Der Antrag ist ausschließlich online über das Antragsformular unter www.assitej.de2 einzureichen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und auf der Grundlage dieser Fördergrundsätze über die Verteilung der Mittel.

Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen.

Dem Antrag sind die im Antragsformular näher bezeichneten Unterlagen beizufügen, die die Legitimation der Antragstellenden und die Richtigkeit der Angaben belegen.

Folgende Unterlagen (pdf-Dateien) sind beizufügen:

– Förderantrag. Das ausgefüllte Antragsformular mit rechtsverbindlicher Unterschrift enthält u.a. folgende Angaben:

• Selbstdarstellung des Antragstellers

• Planung des Spielbetriebs (Modul A), Gastspielbetriebs (Modul B), Projektbeschreibung (Modul C)

• Kosten- und Finanzierungsplan

• Erklärung zur kontinuierlichen öffentlichen Förderung

• Erklärung zu weiteren Leistungen aus anderen coronabedingten Zuschussprogrammen des Bundes, der Länder und Kommunen und zur Abgrenzung von der beantragten Maßnahme

• Kurzvita der künstlerischen Leitungspersonen bzw. des*der Einzelunternehmer*innen

• Angabe der Ticketpreise für Gruppen

– Vereins- oder Handelsregisterauszug mit Nennung der Vertretungsberechtigten

– Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung (inkl. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren läuft)

– Ggf. schriftliche Bestätigungen oder Absichtserklärungen anderer Förderer

– Nachweise über das einschlägige Profil im Kinder- und Jugendtheater und in Modul A 2 über den regelmäßigen Spielbetrieb (in der Regel mind. 50 Aufführungen für junges Publikum pro Spielzeit) in den Jahren 2017–2021 (Darstellung anhand von zwei Jahren oder Spielzeiten innerhalb des genannten Zeitraums anhand von Materialien z.B. Spielzeitheft, Liste der Gastspiele inkl. Ort/ Datum)

Der Förderzeitraum endet für die Module A2, B2 und C2 spätestens am 30.06.2023. Verwendungsnachweise müssen spätestens zwei Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme vorgelegt werden.

5.1. Besonderheiten Modul A2 (save) UND B2 (show)

Die form- und fristgerecht eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und bewilligt.

Fristen für Modul A2

1. Runde

Frist Antragstellung: 14. März–04. April 2022

2. Runde

Frist Antragstellung: 01.–20. Mai 2022

3. Runde

Frist Antragstellung: 17. Oktober–01. November 2022

Fristen Modul B2

1. Runde

Frist Antragstellung: 01.–20. April 2022

2. Runde

Frist Antragstellung: 17. Oktober–01. November 2022

Zusätzlich gilt:

a) Anträge von Antragstellenden, die bisher noch keine Förderung durch das NEUSTART KULTUR-Programm für Kinder- und Jugendtheater erhalten haben, werden vorrangig und entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und beschieden.

b) Nachrangig werden Anträge von den übrigen Antragstellenden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und beschieden.

Grundsätzlich gelten Anträge erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen.

c) Sollten nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist noch Mittel vorhanden sein, kann in einem ggf. erneuten Verfahren ein weiterer Antrag für eine neue Fördermaßnahme gestellt werden. In diesem Fall werden die Anträge ausschließlich nach der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet und beschieden.

5.2. Besonderheiten Modul C (support)

Die Förderentscheidung erfolgt durch die ASSITEJ e.V. auf Grundlage des Votums einer Fachjury. Alle Projekte setzen die künstlerische Arbeit für ein junges Publikum in den Fokus und werden nachfolgenden Kriterien beurteilt:

– Niedrigschwellige Ansprache von Kindern, Jugendlichen, Familien und Bildungseinrichtungen

– Plausibilität des Profils im Kinder- und Jugendtheater

– Entwicklung von innovativen Strategien im Umgang
mit den veränderten Bedingungen durch die Corona-
Pandemie

– Erprobung neuer Kommunikationsstrategien (Marketing, Kommunikation, Vertrauensbildung) der Theater mit ihren Partnern (Schulen, Kitas, Veranstalter).

– Umsetzung partizipativer Projekte (z.B. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung neuer Veranstaltungsformate)

– Eröffnen von Räumen für Begegnungen und intergenerationalen Austausch

– Reflexion eines Theaters der Zukunft in (post)pandemischen Zeiten

– Methodik und Ziele zur Stärkung des Kinder- und Jugendtheaters für die zukünftige Publikumsgewinnung

– Art der Antragsstellung (erstmalig/wiederholt)


Frist Antragstellung: 14. März–04. April 2022

Frühester Projektbeginn: 01. Juni 2022

Projektende: bis spätestens 30. Juni 2023

Die Fachjury entscheidet anhand der o.g. Kriterien über die Vergabe der Mittel

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Mit den zu fördernden Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zum Abschluss des Zuwendungsvertrags grundsätzlich nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Sofern für eine pandemiebedingt abgesagte Produktion Verträge verlängert oder angepasst wurden, gilt dies nicht als Beginn der Maßnahme in diesem Sinne. Bei Produktionen, die ab dem 15. März 2020 (Beginn Lockdown) geplant und konzipiert wurden und für die bereits Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen worden sind und die bislang aufgrund der Bestimmungen nicht umgesetzt werden konnten, gilt dies ebenfalls nicht als Beginn der Maßnahme in diesem Sinne. Der Förderantrag kann mit einem Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn verbunden werden.

Die Antragsberatung, Prüfung, Gewährung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen durch die zuständige mittelausreichende Stelle. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein privatrechtlicher Zuwendungsvertrag i.S. von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ werden Bestandteil des Zuwendungsvertrages.

Die Zuwendungen erfolgen als Beihilfen gemäß Art. 53 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; Abl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020 (Abl. EU L 215 vom 7. Juli 2020, S. 3).

Einem Antragsteller, der einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, darf keine Förderung nach diesen Fördergrundsätzen gewährt werden.

Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

7. Geltungsdauer

Diese Fördergrundsätze treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten bis zum 30. Juni 2024.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie auf der Internetpräsenz der ASSITEJ https://www.assitej.de


1 Pro geleistete Arbeitsstunde (60 Minuten) pauschal 15 Euro, maximal jedoch 5 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einem Höchstsatz von 10 000 Euro. Dabei werden nur die tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Arbeitsstunden (unterschriebene Stundenzettel) berücksichtigt.

2 Die ASSITEJ hat im Jahr 2022 ihre Internetpräsenz auf www.jungespublikum.de umgestellt. Der im Text genannte Link leitet zur neuen Website weiter.

teilen:

Neuerscheinungen im Verlag

Theater der Zeit Cover Juni 2026
Theater der Zeit Cover Mai 2026 – Florentina Holzinger

Anzeige