Auftritt
Landesbühnen Sachsen Radebeul: 2016 will sein Theaterstück zurück
„Terror“ von Ferdinand von Schirach – Regie Jan Meyer, Bühne und Kostüme Ralph Zeger
von Lina Wölfel
Assoziationen: Kritiken Sachsen Landesbühnen Sachsen

Es ist ein Gedankenexperiment: Der Bundeswehrpilot Lars Koch schießt ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug mit 164 Menschen an Bord eigenmächtig ab, um einen Anschlag auf die voll besetzte Allianz Arena in München zu verhindern und damit 70.000 Stadionbesucher:innen zu retten. Er setzt sich dabei nicht nur über den Befehl seiner Vorgesetzten, sondern auch gegen das Bundesverfassungsgericht hinweg, welches in einem Urteil 2006 festgesetzt hatte: es sei „unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich wie die Besatzung und die Passagiere eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie hoffnungslosen Lage befinden, (…) vorsätzlich zu töten.“ In der klassischen Dramaturgie eines Schwurgerichts entfaltet sich so ein Konflikt zwischen geltendem Recht und dem moralischen Impuls, eine größere Zahl von Menschen zu schützen. Die Staatsanwaltschaft betont die Unantastbarkeit der Menschenwürde und argumentiert, der Pilot habe sich zum Herr über Leben und Tod aufgeschwungen, während die Verteidigung hervorhebt, Koch habe in einer Extremsituation verantwortungsvoll gehandelt und sei im Grunde ein Held, der viele Leben rettete. Zeugenaussagen und Plädoyers legen dabei militärische, juristische und persönliche Perspektiven offen, sodass das Publikum Schritt für Schritt in moralische und rechtliche Grauzonen hineingezogen wird. Am Ende überlässt Schirach die Entscheidung über Schuld oder Unschuld nicht der Fiktion, sondern den Zuschauer:innen, die als eine Art Schöffenjury abstimmen – je nach Mehrheitsvotum endet der Abend mit einem Freispruch oder einer Verurteilung.
Nach Erscheinen des Textes von Ferdinand von Schirach 2015 war „Terror“ der Kassenschlager deutscher Stadt- und Staatstheater. Seit der Spielzeit 2015/2016 wurde das Stück über 128-mal gespielt, 2016 erschien in der ARD ein Spielfilm mit Starbesetzung: Lars Eidinger, Martina Gedeck, Florian David Fitz und Burghart Klaußner sind dabei. Es ist – auf dem Papier – der perfekte Theaterabend. Zuschauer:innen müssen aufmerksam sein, konträre Meinungen anhören und schließlich ihr eigenes Urteil bilden. Abwägen. Und dann: Volksentscheid. Demokratie par excellence. Partizipation auf dem Silbertablett. Müsste man meinen. So schnell der Trend aufkam, so schnell war er auch wieder verschwunden. Es hatte sich ausgespielt. Andere Gerichtsdramen wurden herausgekramt, wie „Eichmann vor Gericht“ oder „Ladies first!“. Ästhetisch sind die nur selten reizvoll. Statischer kann ein Theaterabend eigentlich kaum sein. Viele Darsteller:innen, die meistens nur rumsitzen und schweigen, während zwei Personen miteinander hochformell reden. Dazu Rechtsbegriffe, Paragrafen und Beamtendeutsch.
So auch in Radebeul. Dort hat man den Stoff zehn Jahre nach seinem ersten Hype wieder ausgegraben. Und belässt ihn – mit einigen pädagogischen Einschüben – sehr bei sich selbst. Auf der Bühne stehen filzgraue Akustikpaneele, davor schlichte, verchromte Tische mit Mikrofonen und einigen alibimäßig drapierten, undefinierten Gesetzesbüchern. Richter wie Anwält:innen in schwarzem Talar, Offiziere in dunkelblauer Uniform, die Frau eines Passagiers als Nebenklägerin in Jeans und Jackett (Ausstattung Ralph Zeger). Als einziger Kniff dient eine Projektionsfläche zentral an der Wand, auf der zunächst YouTube-, TikTok- und Twitter-Videos flimmern, in denen der Fall Lars Koch in aller Bandbreite der Internetkultur – 180-Zeichen-Pointen bis „OMG ist der hot“-Get-Ready-With-Me – diskutiert wird. Später wird dann an die Gesichter der Befragten herangezoomt, um nicht drei Stunden einem sprechenden Hinterkopf zuschauen zu müssen. Andreas Pannach gibt den Vorsitzenden als Erklärbär, als Moralapostel, der immer wieder darauf insistiert: „Sie, meine Damen und Herren, sind heute unsere Schöffen. [...] Bedenken Sie, es geht um ein Menschenleben.“ Mit richterlicher Neutralität hat das wenig zu tun. Auch, wenn Dominik Tippelt als Oberstleutnant der Luftwaffe und Duty Controller im Nationalen Lage- und Führungszentrum, der während der Krise für die Luftraumüberwachung zuständig war, „jetzt wird es aber technisch“-Abläufe und Funktionsweisen von Warnschüssen, Befehlsketten und Gesprächen im Pausenraum erklärt. „Einen Moment, was ist denn ein Renegate?“, fragt der Richter. „Spezielle Formen der Flugzeugentführung mit einer extrem hohen kriminellen Energie“ antwortet der Oberstleutnant. So geht es für 30 Minuten hin und her, bis auch die letzten Reihen Autor:innen eines „Wieso? Weshalb? Warum?“-Buches über Flugzeugentführungen werden könnten. Spielerisch ist da nicht viel zu holen. Oliver Natterer gibt den Angeklagten Koch nerdig, tiefere Ambivalenzen werden nicht freigelegt. Julia Vincze spielt eine überzeugende Staatsanwältin, Franziska Meiser als Nebenklägerin und Frau eines getöteten Passagiers changiert zwischen feinem, psychorealistischem Spiel und Rumgebrülle. Lediglich Peter Anders als Verteidiger haut da mal ordentlich auf den Tisch, lässt Situationen durch sein bestimmtes Spiel immer wieder kippen.
Am Ende hat das Theaterstück mit einer realen Strafverhandlung so viel zu tun wie ein durchschnittlicher Tatort mit strafbehördlicher Ermittlungsarbeit. Es ist fiktiv. Weniger fiktiv ist jedoch, wenn das Stück unkommentiert und uneingeordnet gespielt, als Blaupause für die Verfassungswirklichkeit ausgegeben und hochkomplexe rechtstheoretische Fragen an diesem Maßstab ausgerichtet werden. Das Ganze kulminiert schließlich, wenn auf Basis dieser verzerrten Darstellung eines „Volksgerichts“ über die Menschenwürde abgestimmt wird – als ließe sich das Problem mit einem simplen „Ja“ oder „Nein“ lösen. Als hätten nicht Menschen ein jahrelanges, extrem forderndes Studium hinter sich bringen müssen, um derlei Entscheidungen zu treffen. Die Setzung des Textes – und Regisseur Jan Meyer arbeitet dem nicht entgegen, ordnet den Sachverhalt nicht weiter ein – suggeriert fälschlich es gebe eine Wahl zwischen der „Menschenwürde“ und einer „Rettung der Vielen“. Der Pilot Lars Koch tritt als „Gewissensheld“ gegen das „kaltes Gesetz“ auf. Dabei ist das geltende Recht gerade Ausdruck einer bestimmten moralischen Grundentscheidung. Und genau hier liegt auch das Problem der zumeist naturalistischen Inszenierung von Gerichtsdramen. Die geschilderte Verwirrung zwischen Recht und Moral, das Verwischen von Begrifflichkeiten, Anklagepunkten und Prozessabläufen, fängt bei der psychorealistischen Setzung des Abends an. Die Differenz zwischen Realität und Fiktion verschwimmt. Es gibt weder Verfremdungseffekte noch künstlerische Interventionen. Wenn dann am Ende ein Freispruch erteilt, auf Basis angeblicher „Ausnahmeverordnungen“ begründet und nicht nachträglich korrigiert wird, ist das grob fahrlässig. Insbesondere in Zeiten, in denen rechte Kräfte versuchen, die Verfassung anzugreifen, gilt es sich stärker denn je zu ihr zu bekennen.
Erschienen am 22.1.2026




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