Theater der Zeit

Schall und Rauch

Der Circus Busch hat einen neuen Typus künstlerischer Veranstaltungen geschaffen, deren Wesen deshalb mit einer gewissen Notwendigkeit verkannt wurde, weil sie sehr wenige ihres Gleichen haben, und weil diese eigenartige Entwickelung eines Einzelbetriebes den Behörden im Großen und Ganzen entgangen ist […]. […] Man ist daran gewöhnt, bei der Einteilung unserer Vergnügungsstätten den Circus in einem gewissen Gegensatz zum Theater […] zu bringen, und fühlt sich geneigt, ihn im allgemeinen auf die gleiche Stufe mit Varietés, Schaustellungen aller Art und ähnlichen Veranstaltungen zu stellen. Man nimmt ihn nicht ernst. […] In Berlin ist er so bodenständig und so zum Chararkterbilde der Hauptstadt gehörig, dass man sich diese ohne den Circus Busch kaum denken kann. Sein Fehler ist, dass er immer noch die alte Bezeichnung Circus beibehalten hat. Hätte er sie gewechselt, so würde er wahrscheinlich vielen Unerfreulichkeiten aus dem Wege gegangen sein, die ihn heut belasten. Paul Felisch, Gutachten über den künstlerischen Wert der Aufführungen des Circus Busch, 25.12.1922; Landesarchiv Berlin, Theaterpolizei, A. Pr. Br. Rep. 030-05, 1566.

von För Künkel und Mirjam Hildbrand

Erschienen in: Zirkuskunst in Berlin um 1900 – Einblicke in eine vergessene Praxis (02/2025)

Verbotsplakat der Berliner Theaterpolizei zum Aushang in Zirkusgebäuden (ca. 1885).
Verbotsplakat der Berliner Theaterpolizei zum Aushang in Zirkusgebäuden (ca. 1885).Foto: Landesarchiv Berlin, A Pr. Br. Rep. 030-05: 1524. Polizeipräsidium Berlin, Theaterpolizei, Aufsicht über den Zirkus Renz, später Olympiatheater, 1881–1885

In Gesetzeskommentaren der 1920er Jahre wurden bestimmte Umstände als Indikatoren für die Abwesenheit eines sogenannten höheren Kunstwerts von Bühnenaufführungen klar benannt: „Wo Lärm und Unruhe herrscht, wird ein höheres Kunstinteresse selbst dann nicht vorhanden sein, wenn die gebotene Leistung künstlerischen Wert besitzt […]“ (Steinbach 1923, S. 54). Auch wenn geraucht wurde, konnte keine Kunst stattfinden, denn „Rauchtheater sind keine Unternehmungen mit höherem Kunstinteresse […]“ (Hoffmann 1922, S. 127). Schall und Rauch würden „die künstlerische Leistung und Auffassung von vornherein erheblich schmälern oder den Genuß daran überhaupt nicht aufkommen lassen“ (Hoffmann 1922, S. 598). Auch wenn in den Zirkusspielstätten nicht geraucht werden durfte, so galten ihre Angebote um 1900 dennoch als von nicht höherem Kunstinteresse.

Seit Mitte der 1880er Jahre war die Unterscheidung zwischen Theaterformen mit und ohne höherem Kunstinteresse in den Gewerbegesetzen festgeschrieben worden. Im Laufe der Zeit wurden die Unterschiede und entsprechenden Attribute für höheres oder eben kein Kunstinteresse in Gesetzeskommentaren und Gerichtsurteilen immer genauer und detaillierter definiert. Diejenigen Theaterformen, denen ein höheres Kunstinteresse zugeschrieben wurde, waren in Bezug auf die Spielgenehmigungen, sogenannte Konzessionen, und Steuerabgaben im Vorteil. Nach 1900 legte die Berliner Theaterpolizei den Zirkusgesellschaften immer wieder Steine in den Weg, wenn letztere Pantomimen mit Dialogen aufführen wollten – sie sollten die gesprochenen Worte aus ihren Inszenierungen streichen. Auch daher versuchten die großen Berliner Zirkusgesellschaften Busch und Schumann wiederholt eine sogenannte uneingeschränkte Theaterkonzession nach § 32 der Reichsgewerbeordnung zu bekommen, im Falle von Circus Busch im Jahr 1922 beispielsweise mittels eines Gutachtens von einem offiziellen Sachverständigen, der Syndikusrechtsanwalt des Deutschen Bühnenvereins Paul Felisch. Allerdings ohne Erfolg (vgl. Hildbrand 2023, S. 185ff.).

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