Vor dem Berliner Arbeitsgerichtsgebäude ist an diesem Tag nicht viel los. Selbst die Klägerin und die Beklagten sind kurz vor Beginn der angesetzten Verhandlung noch nicht aufgetaucht. Die Einzigen, die zuverlässig eintrudeln, sind Journalisten und Pressefotografen. Schließlich handelt es sich bei den Beklagten um prominente Personen des öffentlichen Lebens – zumindest in der Feuilletonwelt: Shermin Langhoff und Marcel Klett, Intendantin beziehungsweise Geschäftsführer des Maxim Gorki Theaters Berlin.
Die Klägerin heißt Johanna Höhmann und arbeitet seit 2018 als Dramaturgin am Haus. Sie befindet sich momentan in Elternzeit und geht juristisch gegen die Nichtverlängerung ihres – befristeten – Arbeitsvertrages vor. Konkret wirft Höhmann ihrem Arbeitgeber „Maßregelung und Diskriminierung“ vor. Sie hatte zunächst entschieden, auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses Anspruch zu erheben, und dafür geltend gemacht, dass die Nichtverlängerung gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB verstoße, was besagt: „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“ Aufgrund ihrer Elternzeit läge somit eine Diskriminierung gegen sie als Frau und Mutter vor.
Es ist sicher nicht besonders wagemutig zu behaupten, dass die Causa Höhmann unter normalen Umständen kaum auf ein derartiges öffentliches Interesse gestoßen wäre. Befristete Arbeitsverträge sind für das...