Na!? Wart ihr mal wieder shoppen?“ Diesen Satz hören Kostümbildnerinnen und Kostümbildner wirklich oft. Er legt offen, wie gering die Arbeit der Kostümschaffenden angesehen wird. Dieser Beruf ist kein lustiges Shoppingvergnügen. Die Visualisierung einer Rolle, also zu großen Teilen das Kostüm, bildet den ersten Kontakt der Figur zum Publikum, ehe die Sprache übernimmt. Doch die Wirkmacht des Kostüms wird permanent unterschätzt. Und in der Folge der Berufsstand wenig wertgeschätzt.
2013 wurde das Steuergesetz für die Berufsgruppen der Bühnenregie und Choreografie geändert. Seitdem fallen Regiearbeiten unter die Steuerbefreiungsnorm. Zur gleichen Zeit zeigten sich Kulturverbände sowie Politikerinnen und Politiker erstaunt, dass das Erarbeiten von Bühnen- und Kostümbildern ebenfalls eine künstlerische Tätigkeit sei. Man nahm an, es handele sich um eine Dienstleistung, da vordergründig Gegenstände produziert würden. Der Umsatzsteuersatz dieser Berufsgruppe sollte deshalb von sieben Prozent rückwirkend auf 19 Prozent erhöht werden, obwohl Bühnen- und Kostümbildnerinnen und -bildner ein Gedankenprodukt erarbeiten und die urheberrechtlich geschützten Ergebnisse für eine bestimmte, zeitlich begrenzte Nutzung, eben für eine Theaterinszenierung, zur Verfügung stellen. Aus dieser Diskussion entstand eine anhaltende Debatte um die Arbeitswirklichkeit freischaffender Bühnen- und Kostümbildner. Zudem konstatierte der Bund der Szenografen die schwindende Wahrnehmung der Ausstattungsberufe in der Fachöffentlichkeit. Auch dort herrscht die Annahme vor,...