Kurze Geschichte des Theaterrechts
von Christoph Nix
Erschienen in: Theaterrecht – Handbuch für Theatermacher (05/2019)
Assoziationen: Theatergeschichte Recht Dossier: Tarife & Theater
Wie hat sich das Theaterrecht entwickelt?
Die Entwicklung des Theaterrechts in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte?
Was kann ich erwarten von der aktuellen Kulturpolitik?
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und der Deutsche Bühnenverein waren die ersten Interessenvertreter von Bühnenbetrieb und Bühnenbeschäftigten. Die GDBA vertritt die Interessen der Arbeitnehmer oder der Künstler. Der DBV ist der Interessenvertreter der (überwiegend öffentlichen) Unternehmer des Theaters. Als spätere Tarifpartner haben sie wesentliche rechtliche Grundlagen für das Bühnenrecht geschaffen. Die Arbeitsverträge der Bühnenkünstler sind heute im allgemeinen Arbeitsrecht begründet und durch Arbeitsverträge (§§ 611f. BGB) geregelt. Neben den allgemeinen Normen des Arbeitsrechts in den §§ 611f. BGB, den Arbeitsschutzgesetzen spielen aber die tarifvertraglich geordneten Rechtsverhältnisse eine entscheidende Rolle bei der Klärung, welche Rechte und Rechtsansprüche dem einzelnen Künstler auf und hinter der Bühne zustehen.
Ausgehend von einer historischen Betrachtung der Konflikte zwischen Schauspielern und Prinzipalen des Theaters entwickelt sich eine rechtliche Ordnung, die wiederum den Machtverhältnissen vordemokratischer Gesellschaften entspringt. Erst mit den Frühformen einer zarten Demokratie in der Weimarer Republik entstehen Politikmodelle, Formen von Zivilgesellschaft, die auf die Organisationsform der Theaterkunst und die Spielweise der Hof- und Stadttheater Einfluss nehmen. Kulturpolitik wird zu einem Nebeneinander unterschiedlicher Konzepte des Politischen im Theater. Der Zuschuss und das Geld werden...